Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Stand: Juli 2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist:
Angelo Schwarzmann
handelnd unter „HeySales"
Reuschenbergerstraße 35
41472 Neuss
Deutschland
– nachfolgend „HeySales" genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB im Rang vor.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch HeySales in Textform.
2. Vertragsgegenstand
HeySales erbringt Dienstleistungen für Unternehmen im Bereich Vertrieb und Vertriebsoutsourcing. Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere:
- Vertriebsberatung und Vertriebsstrategie
- Aufbau und Optimierung von Sales-Prozessen
- Sales Outsourcing
- Leadrecherche und Leadgenerierung
- telefonische Kontaktaufnahme im B2B-Bereich
- E-Mail- und LinkedIn-Outreach
- Terminvereinbarung
- CRM-Einrichtung und CRM-Pflege
- Reporting und Vertriebsleitfäden
- Tests und Optimierung von Zielgruppen und Ansprache
Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
HeySales erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter Umsatz, Vertragsabschluss oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als konkrete Leistung vereinbart wurde.
Prognosen, Hochrechnungen, ROI-Berechnungen und Benchmarks sind keine Garantien, sondern Orientierungswerte.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen HeySales und dem Kunden kommt zustande durch:
- Annahme eines Angebots durch den Kunden
- Bestätigung durch HeySales in Textform
- elektronische Unterschrift oder vergleichbare Bestätigung
- Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
4. Leistungserbringung
HeySales hat bei der Umsetzung angemessenen unternehmerischen Freiheitsspielraum, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart sind.
Die Leistungserbringung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot und den dort festgelegten Freigabeprozessen.
HeySales darf geeignete Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einsetzen. Durch die Zusammenarbeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
HeySales kann Skripte, Zielgruppen und Vorgehen auf Basis von Ergebnissen anpassen, sofern dies im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs liegt.
Ausdrücklich vereinbarte Freigabeprozesse sind einzuhalten.
5. Definition qualifizierter Termine
Ein qualifizierter Termin liegt vor, wenn der vereinbarte Kontakt zum Zeitpunkt der Vereinbarung die schriftlich festgelegten Zielgruppen- und Qualifikationskriterien erfüllt und ein Gesprächstermin verbindlich vereinbart oder bestätigt wurde.
Maßgeblich sind die im Angebot, Briefing oder Projektstart schriftlich festgehaltenen Kriterien.
HeySales garantiert keinen späteren Abschluss und keine bestimmte Gesprächsqualität oder Kaufentscheidung.
Die Behandlung von No-Shows, Absagen, Verschiebungen und Ersatzterminen richtet sich vorrangig nach dem individuellen Angebot.
Enthält das Angebot keine besondere Regelung, gilt ein Termin grundsätzlich mit qualifizierter Vereinbarung und Bestätigung als erbracht.
Sagt der Kunde einen Termin ab, ist zum Termin nicht verfügbar oder bietet keine ausreichenden Kalenderkapazitäten an, gilt dies nicht als von HeySales verursachter Ausfall.
Werden No-Shows im individuellen Angebot ausdrücklich nicht angerechnet, dokumentiert HeySales diese und behandelt sie entsprechend der vereinbarten Ersatzregelung.
Eine unbegrenzte Ersatzpflicht besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bereits bekannte Kontakte, Bestandskunden oder bestehende Verkaufschancen muss der Kunde innerhalb von drei Werktagen nach Eintragung des Kontakts nachvollziehbar melden.
Ohne rechtzeitige Meldung darf der Kontakt als neu bearbeiteter Lead behandelt werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss insbesondere:
- richtige und vollständige Produktinformationen bereitstellen
- Zielgruppen und Ausschlusslisten freigeben
- zulässige Werbeaussagen und Leistungsversprechen bereitstellen
- notwendige System-, Kalender- und CRM-Zugänge ermöglichen
- ausreichende Terminkapazitäten anbieten
- Freigaben rechtzeitig erteilen
- vereinbarte Termine wahrnehmen und nachbearbeiten
- Gesprächsergebnisse im CRM dokumentieren
- Änderungen an Angebot, Preisen, Verfügbarkeit oder Zielgruppe mitteilen
- bereits bekannte Leads und Sperrkontakte bereitstellen
- datenschutzrechtlich zulässig erhobene Kundendaten bereitstellen
Bei fehlender Mitwirkung verschieben sich Leistungsfristen angemessen.
HeySales ist für dadurch verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
Reservierte Kapazitäten und bereits erbrachte Leistungen bleiben nach Maßgabe des Angebots vergütungspflichtig.
HeySales darf die Leistung nach vorherigem Hinweis vorübergehend aussetzen, wenn eine notwendige Mitwirkung ausbleibt.
7. Rechtmäßigkeit von Kampagnen und Weisungen
Jede Partei bleibt für die Einhaltung der für sie geltenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Produkt-, Preis- und Unternehmensangaben verantwortlich.
Der Kunde darf keine rechtswidrigen Daten, Aussagen oder Anweisungen bereitstellen.
HeySales darf rechtlich bedenkliche oder offensichtlich unzulässige Weisungen ablehnen.
Keine Klausel dieser AGB stellt HeySales vollständig von eigenen gesetzlichen Pflichten frei.
Die konkrete Zulässigkeit einzelner Outreach-Kanäle hängt vom Einzelfall ab.
Die Parteien stimmen Zielgruppe, Datenquellen, Ansprache und Kanäle vor Kampagnenbeginn ab.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien prüfen projektbezogen ihre datenschutzrechtlichen Rollen.
Soweit HeySales personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Soweit eine Partei eigenständig über Zwecke und Mittel entscheidet, erfüllt sie ihre eigenen Informations- und Dokumentationspflichten.
Beide Parteien unterstützen sich bei Betroffenenanfragen, Datenschutzverletzungen und Löschpflichten.
Nach Vertragsende werden Daten entsprechend Vertrag, AVV und gesetzlichen Pflichten zurückgegeben, gelöscht oder gesperrt.
Der Kunde informiert HeySales unverzüglich über Sperrkontakte und Werbewidersprüche.
9. Vergütung
Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
Setup-Gebühren und monatliche Vergütungen können im Voraus fällig sein.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes steht.
Software-, Datenbank-, Werbe-, Reise- und Fremdkosten sind nur dann zusätzlich geschuldet, wenn dies vereinbart oder zuvor freigegeben wurde.
Zusatzleistungen und Änderungen außerhalb des Leistungsumfangs dürfen nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit diese Regelung im B2B-Verhältnis rechtlich wirksam ist.
10. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die gesetzliche Verzugspauschale wird geltend gemacht, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitergehende gesetzlich ersatzfähige Verzugsschäden bleiben unberührt.
Eine Leistungsaussetzung wird vorher angekündigt.
Leistungszeiträume verlängern sich um die Dauer einer berechtigten Aussetzung.
Eine Verpflichtung, ausgefallene Kapazitäten kostenlos nachzuholen, besteht nicht, soweit der Zahlungsverzug aus der Sphäre des Kunden stammt.
11. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Kündigung erfolgt in Textform.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Grundsätzlich ist eine vorherige Abmahnung oder angemessene Abhilfefrist zu setzen, soweit gesetzlich erforderlich und zumutbar.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
Zugänge werden nach Vertragsende herausgegeben beziehungsweise entzogen.
Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Nutzungsrechtsregelungen gelten über das Vertragsende hinaus fort.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien schützen vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei.
Ausgenommen sind Informationen, die bereits bekannt, öffentlich zugänglich oder rechtmäßig von Dritten erhalten wurden.
Eine Weitergabe an Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Rechts- und Steuerberater ist zulässig, wenn diese entsprechend verpflichtet sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Nutzungsrechte
Es wird unterschieden zwischen:
- bereits vorhandenem Know-how, Methoden, Vorlagen, Frameworks, Skripten und Systemen von HeySales
- individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen
Vorbestehendes Know-how bleibt bei HeySales.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die zur vereinbarten internen geschäftlichen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen.
Eine Weiterveräußerung, Veröffentlichung als eigenes Schulungsprodukt oder Weitergabe vollständiger HeySales-Methoden und Vorlagen ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Rechte an Drittsoftware, Bildern, Datenbanken und sonstigen Fremdinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
14. Referenzen
Die Nutzung von Kundenname, Logo, Ergebnissen, Zitaten oder Case Studies als Referenz ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig.
15. Haftung
HeySales haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die gesetzliche Haftung bei Arglist, übernommener Garantie und zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für Entscheidungen, Nichtreaktionen, No-Shows oder Vertragsabschlüsse unabhängiger Dritter besteht nicht, soweit HeySales diese nicht zu vertreten hat.
Die Haftungsbegrenzung erfolgt nicht pauschal, sondern unter Wahrung der zwingenden gesetzlichen Haftung.
16. Höhere Gewalt und externe Systeme
HeySales ist nicht für nicht beherrschbare Ereignisse verantwortlich.
Dazu gehören insbesondere Ausfälle externer CRM-, Telefonie-, E-Mail-, LinkedIn-, Datenbank- oder Plattformanbieter.
Behördliche Maßnahmen, Strom- und Internetausfälle sowie Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen bleiben unberührt.
Streiks, Naturereignisse oder vergleichbare Fälle sind ebenfalls erfasst.
Die Parteien informieren sich gegenseitig und reduzieren Auswirkungen möglichst. Bereits fällige Zahlungen für zuvor erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, soweit sachlich anwendbar.
Gerichtsstand ist Neuss beziehungsweise der Geschäftssitz von HeySales, jedoch nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Vertragsänderungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gilt die gesetzliche Rechtsfolge anstelle einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion.
Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.